Schülerticket beim VRS

Wie ich an anderer Stelle schon erwähnt habe gehen meine Zwillingssöhne seit einigen Tagen auf die Hauptschule. Nun war ich heute im Sekretariat der Schule um einen Antrag für eine Fahrkarte abzuholen. Da gab es zunächst mal erfreuliches. Im Gegensatz zur Fahrkarte der Grundschule soll die neue (VRS-SchülerTicket) im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr auch Abends, am Wochenende und in den Ferien gelten, das finde ich toll.

Nun aber der Haken, um die neue Fahrkarte zu bekommen muss ich ein Abo für das ganze Schuljahr abschließen. Das kostet mich 10,- € für den ersten und 5,- € für den zweiten Sohn. Macht 180,- im Jahr. Eine Wahl habe ich nicht, denn ohne Abo gibt es gar keine Fahrkarte, auch nicht eine ohne die zusätzlichen Features.

Antrag für ein SchülerTicket des VRS

Teil des Antragsformulars ist eine Einzugsermächtigung die so gestaltet ist das sie gleichzeitig auch das Bestellformular ist. Damit ist eine Bestellung ohne Einzugsermächtigung nicht möglich. Zum theoretisch vorhandenen Widerrufsrecht komme ich später noch mal.

Noch toller wird es aber für diejenigen die kein eigenes Konto haben. Ist Kontoinhaber und Ticketbesteller nicht identisch wird vom Kontoinhaber verlangt eine Haftungserklärung für alle Forderungen aus dem Abonnement-Vertrag zu haften, also eine Bürgschaft zu übernehmen.

Es kommt noch besser. Nirgendwo im Antragsformular ist die Rede davon welche weiteren Vertragsbedingungen wie AGB’s oder ähnliches Anwendung finden. Allerdings gibt es einen Absatz in dem Teil der Einzugsermächtigung, da steht: „… den zu entrichtenden monatlichen Abonnementpreis im Voraus sowie eventuelle Forderungen aus dem Abonnement bei Fälligkeit zu Lasten des im Bestellschein aufgeführten Girokontos im Lastschriftverfahren einzuziehen.“

Da darf man doch verstehen das monatlich 15,- € (für beide Kinder, oder 10,- € für eins) abgebucht werden.

Wirft man jedoch mal einen Blick in die 134 (!) Seiten starken Tarif und Beförderungsbedingungen des VRS findet man unter Anlage 6, Abonnementbedingungen mit monatlichem Fahrgeldeinzug den Passus: „Voraussetzungen für das Abonnement ZeitTickets im Abonnement werden als elektronische Tickets auf Trägerkarten ausgegeben, wenn ein Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes RheinSieg (VRS) mit einem hierfür vorgesehenen Vordruck (Bestellschein) ermächtigt wird, das jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus bis auf Weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten, von einem in Deutschland geführten Girokonto abzubuchen. “

Also ist hier erst mal klar ausgesprochen das die Einzugsermächtigung gar nicht so freiwillig und widerruflich ist. Zum anderen aber wird klar das statt 15,00 € ganze 180 € auf einmal abgebucht werden sollen. Das Anlage 6 Anwendung finden soll wird trotz fehlendem Hinweis in Anlage 10, Tarifbestimmungen “SchülerTicket” klar, da steht: „Abonnementbestimmungen Es gelten die Bestimmungen der Anlage 6 des VRS-Gemeinschaftstarifes. “

Nun gibt es wenigstens eine Befreiung dieser Kosten für Bezieher von Leistungen nach SGB XII.

Dennoch bleibt festzuhalten:

  1. Behörden und VRS haben für die Eltern entschieden das diese das Ticket zu nehmen und zu bezahlen haben, oder sie bekommen gar keines.

  2. Das Widerrufsrecht wird ausgehebelt in dem eine Einzugsermächtigung zum Bestandteil der Tarif- und Beförderungsbedingungen wurde.

  3. Ist Kontoinhaber und Ticketbesteller nicht die gleiche Person so bürgt der Kontoinhaber für alle finanziellen Risiken aus dem Vertrag.

  4. Es wird suggeriert das der monatliche Betrag abgebucht wird, aus den Tarif- und Beförderungsbedingungen geht jedoch hervor das tatsächlich der Jährliche Betrag abgebucht werden soll.

Also das hätte ich nicht erwartet von einem Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Das sind einfach Bestandteile eines typischen Abzockervertrages wie es vielleicht bei Haustürgeschäften erwartet werden könnte. Die Situation wird unhaltbar durch den Umstand das Stadtverwaltung und Schule die VRS in dieser Angelegenheit damit unterstützen, dass keine andere Beförderungsmöglichkeit angeboten wird. So werden die Eltern in eine Zwangslage versetzt.

Was ich nun tun werde:

Zum einen schicke ich diesen Text an die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen.

Daneben schreibe ich mal die ein oder andere verantwortliche Partei an

Im meinem Blog stelle ich ihn natürlich auch ein.

Außerdem ordne ich persönlich den VRS ab sofort den Abzockerunternehmen zu.

Eine Antwort zu „Schülerticket beim VRS“

  1. Schwarzfahrt zur Schule « Franks Senf sagt:

    [...] die Köpfe der Eltern hinweg entschieden hat das ein Ticket mit Zuzahlung gekauft werden muss (mehr darüber hier), das kann sich der ein oder andere vielleicht nicht [...]

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