Die unseriösen Mobilfunker

Dieser Tage wurde in den Medien gemeldet das 19 (!) Mobilfunkunternehmen vom Verbraucherzentrale Bundesverband angemahnt wurden. Grund waren demnach unzulässige Klauseln in Mobilfunkverträgen. Bei den abgemahnten Firmen handelt es sich um

- allMobility GmbH (Düsseldorf)
- blau Mobilfunk GmbH (Hamburg)
- brand mobile GmbH (Düsseldorf)
- congstar GmbH (Köln)
- E-Plus Service GmbH & Co. KG (Potsdam)
- FONIC GmbH (München)
- Gemodi Gesellschaft für Mobilfunkdienste mbH (Marburg)
- HFO Telecom AG (Hof)
- Klarmobil GmbH (Büdelsdorf)
- McSIM Mobilfunk GmbH (Maintal)
- mobilcomm Communication GmbH (Büdelsdorf)
- moconta GmbH & Co. KG (Gütersloh)
- O2 (Germany) GmbH & Co. KG (München)
- Ortel Mobile GmbH (Düsseldorf)
- simply Communication GmbH (Maintal)
- simyo GmbH (Düsseldorf)
- T-Mobile Deutschland GmbH (Bonn)
- vistream GmbH (Dortmund)
- Vodafone D2 GmbH (Düsseldorf)
Quelle: www.Heise.de

Schon lange scheint sich die gesamte Telekommunikationsbranche vom Geschäftsmodell der Serösität zu verabschieden. So war es früher noch möglich durch Auswahl des Anbieters zumindest annähernd faire Vertragsmodelle abschließen zu können. Wenn man sich aber die Liste mal anschaut dann fällt auf das es heute wohl kaum noch ein Entkommen gibt, zumindest solange man auf die Leistungen der Branche angewiesen ist.

Dabei bin ich fest davon überzeugt das es im Bereich Festnetz und Internet nicht besser um die Verbraucherrechte bestellt ist.

Doch was wurde überhaupt abgemahnt ?

Es waren immer Klauseln die den Verbraucher nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband unzulässig benachteiligen. Oft waren diese Bestandteil der AGB. In einem Fall gab es bei einem Anbieter alleine 23 Beanstandungen. Keine Abmahnung beinhaltete weniger als 3 Abmahnungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das die Firmen die keine Abmahnung erhielten nicht zwangsläufig sauber seien, es wurden nämlich gar nicht alle Firmen, und auch nicht alle Vertragswerke untersucht. Es dürfte sich also nur um die Spitze des Eisberges handeln. Hier zitiere ich von der Webseite des Verbandes (www.vzbv.de):
“Häufig behalten sich Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam.”

Dem Trend das Unternehmen meinen Sie stünden über dem Recht muss etwas entgegengesetzt werden. Wir bemerken das ja nicht nur in der Telekommunikation. Es fehlen angemessene Sanktionen für Unternehmen die sich nicht an die Regeln und Normen unserer Wirtschaftsordnung halten. Geldstrafen in der bisher bekannten Höhe schrecken oft kaum noch ab. Zu groß ist die Verlockung auf Gewinne die die möglichen Strafen mehr als aufwiegen. Aber was noch viel wichtiger erscheint ist die Verantwortlichkeit. Es kann nicht sein das einfach nur Unternehmen abgemahnt werden.

Hinter jeder Entscheidung stehen Personen, diese müssen ermittelt und benannt werden !

Und wenn Klauseln in AGB´s in dieser Menge die Kunden benachteiligen hat es aller Wahrscheinlichkeit auch wirtschaftlichen Schaden auf seiten der Kunden gegeben. Man darf getrost davon ausgehen das die juristischen Experten in den Konzernen genau wussten das was hier veranstaltet wird nicht in Ordnung ist.

Aber was unterscheidet sie dann noch vom gewöhnlichen Betrüger ?

Staatsanwaltschaften meinen in solchen Fällen schon mal, das es unmöglich sei in größeren Konzernstrukturen die Verantwortlichen zu finden, und dann auch noch nachzuweisen das sie vorab von der Rechtswidrigkeit Ihrer Handlungen wussten.

Das aber scheint mir eine voreilige Aussage, natürlich sind die Entscheidungsträger zu identifizieren. Und wenn man Arbeitsanweisungen, Sitzungsprotokolle usw. mal akribisch durchforsten würde, wäre da sicherlich auch der ein oder andere Hinweis auf wissentlichen Vorsatz zu finden.

Aber während Privatpersonen völlig durchleuchtet werden können und dürfen scheint dies bei Firmen zumindest ab einer bestimmten Größe nicht mehr machbar.

Eine Antwort schreiben